laSuite fitnessclub AG

Betriebsordnung

Allgemeines

Den Anweisungen des Personals ist immer und umgehend Folge zu leisten.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich im laSuite fitnessclub gegenüber anderen Mitgliedern, dem Personal
und der Infrastruktur respektvoll zu verhalten und jegliches unsittliches oder anstössiges Verhalten zu
unterlassen.

Das Fotografieren und Aufnehmen von Videos ist ohne Bewilligung der Geschäftsleitung im gesamten
laSuite fitnessclub untersagt. Beim Vorliegen einer Bewilligung sind die Vorgaben des Datenschutzes
einzuhalten. 

Telefonieren ist einzig im Eingang- und Loungebereich gestattet.

Aus Hygienegründen ist das Mitbringen und das Verzehren von Esswaren ausserhalb des Loungebe-
reichs verboten.

Jeglicher Konsum von Zigaretten (inkl. E-Zigaretten) ist untersagt.

Kindern und Hunden ist es gestattet ruhig und gesittet im Loungebereich zu warten. Die Verantwortung
haben zu jederzeit die verantwortungsberechtigten Personen des Kindes resp. die Halter des Hundes.
Die Begleitung in alle anderen Räume und Bereiche ist untersagt.

Fitnessbereich

Der Badge oder enthaltene Leistungen dürfen nicht an andere weitergegeben werden.

Der Zutritt zum Fitnessbereich ist nur mit sauberen und nicht abfärbenden Sportschuhen gestattet
(keine schwarzen Sohlen). Das Training ist nur in angemessener Sportbekleidung erlaubt (d.h. keine
freien Oberkörper).

Jedes Mitglied ist verpflichtet, ein Handtuch als Schweissunterlage mitzubringen. Feuchttücher werden
nur bei Bedarf zur Reinigung exponierter Stellen eingesetzt.

Maschinen und Material sind sorgsam zu behandeln und Beschädigungen umgehend zu melden.
Die Trainingsgeräte sind nach jeder Nutzung zu reinigen. Gewichte, Griffe, Bänke etc. sind nach
Gebrauch am dafür vorgesehen Ort zurückzulegen.

Geräte sind zwischen den Trainingssätzen unbedingt freigeben. Zudem dürfen Geräte weder reserviert
noch für mehrere Sätze blockiert werden.

Gewichten fallenlassen oder lautes Stöhnen und Schreien sind zu unterlassen.

Im Fitnessbereich sind Trainingstaschen, offene Gefässe oder Glasflaschen verboten. Erlaubt sind
einzig verschliessbare Flaschen.

Garderoben

Garderobenkästchen müssen immer nach dem Gebrauch geleert werden und dürfen nicht abgeschlossen
zurückgelassen werden. Sie sind zudem in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.

Hygienevorschriften

Die sanitären Anlagen (WC / Duschen) sowie die Umkleiden / Garderoben sind sauber zu hinterlassen.
Aus hygienischen Gründen ist namentlich das Färben von Haaren, das Rasieren  Enthaaren sowie die
Nagelpflege untersagt.

Aus Rücksicht auf die anderen Mitglieder müssen Personen mit einer starken Ausdünstung vor dem Training
zu duschen.

Solarium

Die Kontaktfläche des Solariums ist nach der Nutzung mit dem dafür bereit gestellten Desinfektionsmittel
zu reinigen. Zudem sind die Bedienungsvorschriften und empfohlenen Bräunungszeiten gemäss Anhang
zu beachten.

Verbotenen Substanzen

In Bezug auf den Besitz, Konsum oder Handel mit verbotenen Substanzen gilt in sämtlichen Räumlichkeiten
des laSuite fitnessclub eine Nulltoleranzgrenze. Das Mitführen, der Konsum und der Handel von Betäubungs-
mitteln (z.B. Morphin, Kokain, Heroin, Cannabis) und/oder psychotropen Stoffen (z.B. Amphetamine) und/oder
von Mitteln zu Dopingzwecken (z.B. Anabolika) ist strikt untersagt. Auch der Besitz, Konsum und der Handel
gesetzlich allenfalls erlaubter Mengen ist verboten. Ein Verstoss führt zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft,
einem umgehenden Hausverbot und der Erhebung einer Strafanzeige.

Haftungsausschluss

laSuite fitnessclub haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. insbesondere in der
Umkleide / Garderobe. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung für deponierte Gegenstände (inkl. Wertsachen)
in und ausserhalb der Schliessfächer.
 

Luzern, April 2023

laSuite fitnessclub AG
Zürichstrasse 33
CH-6004 Luzern